Seit 01.04.2012 unterliegen auch Veräußerungen von Grundstücken im Privatvermögen einer besonderen Besteuerung mit einem Steuersatz von 25 %. Dieser Steuersatz wird mit 01.01.2016 auf 30 % angehoben und gilt auch für den betrieblichen Bereich, damit kann sich der Verkauf von Grundstücken verteuern.