Nach der Erhöhung der Sachbezugsgrenze mit 01.03.2015 auf bis zu € 720 (und gleichzeitiger Nichtanpassung der Luxustangente) folgt 2016 die Verteuerung für unökonomische Dienstfahrzeuge. Bei PKW mit CO2-Ausstößen über 130g/km kommt es zu einem Sachbezug von 2 % statt der bisherigen und zukünftig nur mehr für schadstoffärmere Fahrzeuge geltenden 1,5 %. Damit erhöht sich auch der Höchstbetrag auf bis zu € 960.
Andererseits steht Unternehmern für Fahrzeuge, die gar kein CO2 ausstoßen, ab 2016 der Vorsteuerabzug zu, jedoch muss auch hier die Luxustangente von € 40.000 beachtet werden und gibt es eine Einschleifregelung bei Überschreitung (ein Tesla ist z.B. nicht begünstigt).
Wird einem Dienstnehmer ein Elektroauto überlassen, so muss auch bei Privatnutzung kein Sachbezug berechnet werden.