Mit der Pendlerverordnung vom Juni 2014 müssen Pendlerberechnungen, die vor dem 25.06.2014 ausgedruckt wurden, erneuert werden!
Für sämtliche Pendlerpauschalen ist grundsätzlich das Ergebnis des Pendlerrechners des BMF (www.bmf.gv.at/pendlerrechner/) heranzuziehen. Aufgrund einer Änderung der im Hintergrund durchgeführten Berechnung müssen Ausdrucke des Pendlerrechners, die vor dem 25.06.2014 erstellt wurden, erneuert werden, d.h. die Abfrage muss erneut durchgeführt werden. WICHTIG für Dienstgeber: Weisen Sie Ihre Dienstnehmer darauf hin, dass Ausdrucke vor dem 25.06.2014 nur bis 31.12.2014 anzuwenden sind, sollten Sie keinen neuen Ausdruck erhalten so dürfen Sie ab 01.01.2015 keine Pendlerpauschale mehr berücksichtigen, bis ein neuer Ausdruck vorliegt.