Aus gegebenem Anlass wollen wir Dienstgeber darauf hinweisen, dass sie zur Führung von Aufzeichnungen verpflichtet sind.
Im Zuge einer GPLA kommt es immer wieder zur Diskussion über geführte oder eben nicht geführte Aufzeichnungen über die geleistete Arbeitszeit und konsumierte Urlaube.
Wir möchten explizit darauf hinweisen, dass es im Falle von fehlenden Aufzeichnungen zu grundsätzlich vermeidbaren Nachverrechnungen von Beiträgen kommen kann.
Wir arbeiten aktuell an einem Informationsblatt für unsere Dienstgeber, ein entsprechender Newsletter folgt in Kürze. Für in der Zwischenzeit auftretende Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!