Die Erhöhung der Umsatzsteuer von 10 % auf 13 % mit 01.01.2016 wirkt sich v.a. auf die Beherbergung und die Lieferung von lebenden Tieren, von Pflanzen und Futtermitteln aus. Bei einer Nächtigung inkl. Frühstück bleibt der Umsatzsteuersatz für das Frühstück bei 10 %. Außerdem wird der Steuersatz für Sport- und Kulturveranstaltungen auf 13 % vereinheitlicht.