Ab der Veranlagung für das Jahr 2016 gibt es einen neuen Einkommensteuertarif. Wie bisher bleiben Einkommen bis € 11.000 steuerfrei, und zwar weiterhin auch dann, wenn das Einkommen die € 11.000 übersteigt. Das Einkommen zwischen € 11.000 und € 18.000 wird mit 25 % besteuert, darüber bis € 31.000 werden 35 % Steuer berechnet, danach bis € 60.000 42 %, bis € 90.000 kommt es zu einer Besteuerung von 48 % und erst ab € 90.000 Einkommen (bis € 1.000.000) kommt der Steuersatz von 50 % zur Anwendung. Bei Einkommen über € 1 Million werden 55 % Steuer abgeführt.

Durch diese Tarifänderung profitieren alle Steuerpflichtigen von einer niedrigeren Steuerbelastung.

Einhergehend mit der Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 55 % kommt es jedoch auch zu einer Erhöhung der Kapitalertragsteuer (KESt), z.B. bei Ausschüttungen einer GmbH, auf die Hälfte des Spitzensteuersatzes, daher auf 27,5 % statt der bisherigen 25 %. Damit verteuern sich Gewinnausschüttungen von GmbH’s an ihre Gesellschafter (natürliche Personen) ab dem 01.01.2016.

Bei den Habenzinsen auf Bankguthaben kommt es zu keiner Änderung (KESt weiterhin 25 %).