Bei der Pendlerpauschale werden ab 2014 einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen, ob ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist (und damit nur die kleine Pendlerpauschale zusteht), oder nicht. Bis zu einer Reisezeit von 60 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind diese stets zumutbar, d.h. das kleine Pendlerpauschale kann (unter den anderen Voraussetzungen!) beantragt werden. Ab 120 Minuten ist eine Nutzung von Öffis nicht mehr zumutbar, d.h. hier ist das große Pendlerpauschale anzuwenden. Zwischen 60 und 120 Minuten kommt es darauf an, welche Wegstrecke zurückgelegt werden muss. Sind z.B. 30 km in eine Richtung zu fahren, so liegt die zumutbare Dauer dieser Entfernung bei 60 Minuten plus 1 Minute je angefangenem km, somit sind 90 Minuten Reisedauer noch zumutbar, alles darüber wäre nicht mehr zumutbar und würde zur Anwendbarkeit der großen Pendlerpauschale führen.

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